Beitragsordnung
Informationen zu Aufnahme, Beiträgen und KĂ¼ndigung
| Beitragsart | Beitrag (monatlich) |
|---|---|
| Kinder (bis 4 Jahre) | 4,00 € |
| Kinder (ab 4 Jahre) | 8,50 € |
| Jugendliche (ab 14 Jahre) | 10,50 € |
| Erwachsene (ab 18 Jahre) | 16,50 € |
| Familienbeitrag | 30,50 € |
| Passives Mitglied | 7,50 € |
AufnahmegebĂ¼hr
FĂ¼r die Aufnahme in den TV Mascherode wird einmalig eine AufnahmegebĂ¼hr in Höhe von 8,00 Euro erhoben. Diese wird gemeinsam mit der ersten Beitragszahlung eingezogen.
Mitgliedschaft bei Kindern unter vier Jahren
Bei Kindern unter vier Jahren ist die gleichzeitige passive Mitgliedschaft eines Elternteils verpflichtend.
ErmĂ¤ĂŸigter Beitrag fĂ¼r Auszubildende und Studierende
Auszubildende und Studierende zwischen dem 18. und dem vollendeten 25. Lebensjahr können bei Vorlage eines gĂ¼ltigen Nachweises beitragsmĂ¤ĂŸig Jugendlichen gleichgestellt werden.
Der entsprechende Ausbildungs- oder Studiennachweis ist bereits bei der Anmeldung einzureichen. Studierende mĂ¼ssen ihren Nachweis darĂ¼ber hinaus jährlich unaufgefordert bis spätestens zum 31.10. erneut vorlegen. Erfolgt kein fristgerechter Nachweis, wird ab dem 01.01. des Folgejahres automatisch der reguläre Erwachsenenbeitrag berechnet.
Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet die BeitragsermĂ¤ĂŸigung automatisch.
Familienbeitrag
Der Familienbeitrag gilt fĂ¼r Ehepaare sowie deren Kinder, sofern diese zu Beginn des Beitragsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in einer Ausbildung befinden.
Zahlungsweise
Die Beiträge werden quartalsweise im Voraus erhoben. Die Zahlung erfolgt ausschlieĂŸlich per SEPA-Lastschriftmandat.
Einreichung des Aufnahmeantrags
Wird der Aufnahmeantrag nicht persönlich an ein Vorstandsmitglied oder an eine Ăœbungsleitung Ă¼bergeben, ist dieser beim Vorsitzenden einzureichen.
KĂ¼ndigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann schriftlich gekĂ¼ndigt werden. Die KĂ¼ndigung muss spätestens einen Monat vor Ende eines Kalendervierteljahres eingehen. Sie wird jeweils zum Ende des entsprechenden Kalendervierteljahres wirksam.
Stand: 01.01.2026
